Steuern zu bezahlen ist eine Bürgerpflicht. Niemand soll aber mehr Steuern zahlen als erforderlich.

Der §10 EstG bietet eine gute Möglichkeit dazu. Diesem zufolge können betriebliche Überschussrechner und Bilanzierer einen Gewinnfreibetrag in Höhe von bis zu 13 % ihres Gewinnes beanspruchen. Dazu erklärt Steuerberater Mag. Klaus Lepuschütz von der Kärntner Treuhand: „Der Freibetrag kann genutzt werden, wenn in bestimmte ungebrauchte abnutzbare Wirtschaftsgüter oder in bestimmte Wertpapiere investiert wird.“ Generell gilt es, eine vierjährige Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist zu beachten, sonst droht eine Nachversteuerung. Lepuschitz rät: „Sofern gerade keine Sachinvestition ansteht, empfiehlt sich der Kauf von Wertpapieren. Die Investitionen müssen aber noch heuer erfolgen.“

Der Steuerexperte weist darauf hin, dass der Freibetrag für Gewinne bis 175.000 Euro 13%, für die nächsten 175.000 Euro 7 % und für die weiteren 230.000 Euro nur mehr 4,5 %, insgesamt somit maximal 45.350 Euro beträgt. Durch entsprechende Investitionen könne somit eine Steuerersparnis von bis zu rd. 23.000 Euro erzielt werden. Lepuschütz betont, dass während in den Vorjahren nur Wohnbauanleihen begünstigt angeschafft werden konnten, seit heuer wieder sämtliche Wertpapiere im Sinne des § 14 EstG genutzt werden können, die auch zur Deckung einer Pensionsrückstellung geeignet sind.

Allgemeine Informationen zum Gewinnfreibetrag finden Sie hier:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/betriebsausgaben/ba-gewinnfreibetrag.html

Tipp:

Wer sich zum Steuervorteil noch attraktive Renditen sichern möchte, dem sei eine Unternehmensanleihe empfohlen. Der PV-Invest Green Bond bietet mit Laufzeiten von 55 Monaten bzw. 120 Monaten eine Verzinsung von 3,50 % p.a. (ISIN: AT0000A2KRF8) bis 4,50% p.a. (ISIN: AT0000A2KRG6).

Nähere Informationen finden Sie im Bereich Anleihen