Der Gesetzgeber definiert die terminlichen Bedingungen für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG sehr genau. Demnach muss zum Stichtag 31.12. eine Verfügungsgewalt über die gezeichneten Wertpapiere bestehen.

Die Anleihen können erst bei einer gültigen Zeichnung des PV-Invest Green Bond 2022, welche erst durch das Einlangen des unterfertigten Zeichnungsscheines und des Zahlungseingangs zu Stande kommt, zur Auslieferung freigegeben werden. Da auch die Auslieferung Zeit in Anspruch nimmt, können Anleihen, die nach dem 11. Dezember 2022 gezeichnet werden, NICHT mehr rechtzeitig ausgeliefert werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin Medien & Investoren

Heidrun Ziegenfuß BSc.
PV-Invest GmbH
+43 (0) 463 / 218073 – 21
heidrun.ziegenfuss@pv-invest.com

Wichtig!

Es ist somit zwingend erforderlich, dass sowohl Ihr Zeichnungsschein sowie der Zahlungseingang bis spätestens 11. Dezember 2022 bei uns einlangen.